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Anmeldungen

Anmeldungen sind möglich

  • an den Anmeldetagen (in den Januarwochen – Bekanntgabe im Amtsblatt der Gemeinde)
  • ein Termin für ein Anmeldegespräch mit Besichtigung der Einrichtung und Vorstellung der Konzeption ebenfalls nach telefonischer Vereinbarung

Aufnahme/Aufnahmekriterien

  • Aufnahme soweit Plätze vorhanden ganzjährig
  • Konfessionszugehörigkeit nicht entscheidend für die Aufnahme
  • Aufnahme nach Alter der Kinder
  • Aufnahme von Kindern aus der Gemeinde vorrangig (Gastkinder aus anderen Gemeinden werden berücksichtigt, sofern Plätze vorhanden sind)
  • Aufnahme von Geschwisterkindern vorrangig
  • Aufnahme nach sozialen Gesichtspunkten (Berücksichtigung der familiären Situation)
  • Bei einer Vollbelegung wird Warteliste geführt

Schnuppertag

Eltern und Kinder haben die Möglichkeit, am Schnuppertag die Gruppe kennenzulernen, in die sie aufgenommen werden

Abmeldung und Kündigung

  • Bei Eintritt in die Schule (bis 31.08. eines Jahres) wird die Abmeldung von der Einrichtung übernommen
  • Eine Abmeldung zum Ende des Kindergartenjahres im Juli ist nicht möglich
  • Bei Vorliegen besonderer Gründe (z. B. Wegzug) ist auch während des Jahres mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende eine Kündigung möglich
  • Der Träger der Einrichtung kann das Vertragsverhältnis mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende schriftlich kündigen (Näheres in der Kindertageseinrichtungsordnung)

Anmeldeformulare