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Mitbestimmungsmöglichkeiten

  • Eltern und Elternbeirat haben das Recht, beratend tätig zu sein und Vorschläge einzubringen, die vom Team und dem Träger aufgegriffen und wenn möglich, umgesetzt werden.
  • Der Elternbeirat vertritt die Interessen der Kinder und der Elternschaft und fördert die Zusammenarbeit zwischen Träger, Einrichtung, Eltern und Grundschule