Anmeldungen sind möglich
- an den Anmeldetagen (in den Januarwochen – Bekanntgabe im Amtsblatt der Gemeinde)
- ein Termin für ein Anmeldegespräch mit Besichtigung der Einrichtung und Vorstellung der Konzeption ebenfalls nach telefonischer Vereinbarung
Aufnahme/Aufnahmekriterien
- Aufnahme soweit Plätze vorhanden ganzjährig
- Konfessionszugehörigkeit nicht entscheidend für die Aufnahme
- Aufnahme nach Alter der Kinder
- Aufnahme von Kindern aus der Gemeinde vorrangig (Gastkinder aus anderen Gemeinden werden berücksichtigt, sofern Plätze vorhanden sind)
- Aufnahme von Geschwisterkindern vorrangig
- Aufnahme nach sozialen Gesichtspunkten (Berücksichtigung der familiären Situation)
- Bei einer Vollbelegung wird Warteliste geführt
Schnuppertag
Eltern und Kinder haben die Möglichkeit, am Schnuppertag die Gruppe kennenzulernen, in die sie aufgenommen werden
Abmeldung und Kündigung
- Bei Eintritt in die Schule (bis 31.08. eines Jahres) wird die Abmeldung von der Einrichtung übernommen
- Eine Abmeldung zum Ende des Kindergartenjahres im Juli ist nicht möglich
- Bei Vorliegen besonderer Gründe (z. B. Wegzug) ist auch während des Jahres mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende eine Kündigung möglich
- Der Träger der Einrichtung kann das Vertragsverhältnis mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende schriftlich kündigen (Näheres in der Kindertageseinrichtungsordnung)